AGB

G.E.C. GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Schankwagen, Zelten und Gastronomieausstattungen

 

 

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Mobilen Schankwagen “BARVARIA“ sowie für die optional wählbaren Zeltmodule und sonstiger Mietgegenstände sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

 

Vertragspartner sind der Mieter und die G.E.C. GmbH.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie folgt:

 

1. Reservierung

 

Die Reservierung von Schankwagen und Zeltmodulen, sowie sonstiger Mietgegenstände, Lieferungen und Leistungen wird mit der Bestätigung durch die G.E.C. GmbH für diese sowie für den Mieter bindend.

Die Überlassung von Schankwagen, Zelten und Mietgegenständen begründet ein Mietverhältnis.

Die Unter- oder Weitervermietung der Mietgegenstände und des Schankwagens ist untersagt und bedarf der schriftlichen  Zustimmung der G.E.C. GmbH.

 

2. Mietgegenstände

 

Der Mieter haftet für die gemieteten Mietgegenstände.

Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden die sich aus der Benützung des Mietgegenstandes ergeben. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebene Rüge bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für den Vertragsgebrauch. Schadenseintritt hat der Mieter sofort zu melden und soweit er den Schaden zu vertreten hat, sofort auf eigene Kosten zu beheben. Überbeanspruchung ist unstatthaft. Bei Reparaturen sind nur Original-Ersatzteile auf Kosten des Mieters zulässig. Der Mieter versichert den Mietgegenstand gegen alle Risiken. Für etwaige in Ausfallzeiten der Mietgegenstände und Folgeschäden, eintretende Verluste oder sonstige Nachteile haftet der Vermieter nicht.

 

Der Mieter hat für Verluste oder Beschädigungen die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen die er selbst verursacht hat.

Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen ist die Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit der G.E.C. GmbH abzustimmen. Der Mieter übernimmt Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den Feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.

 

3. Unterrichtungspflicht

 

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Mieter unterrichtet den Vermieter unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere – bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, – bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, – bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter schriftlich Auskunft über den Aufstellungsort der Mietsache zu erteilen.

 

4. Angebot und Preise

 

Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt, oder die Sache übergeben ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Gebühren und sonstige Kosten die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis sowie etwaige Zusatzleistungen, werden nach Beendigung der Vertragsdauer entweder sofort in Bar oder nach Zugang der Rechnung sofort fällig. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

 

6. Kaution

 

Bei Lieferung bzw. Übergabe der Mietsache wird die im Angebot/Mietvertrag vereinbarte Kaution in Bar fällig.

 

7. Nebenkosten

 

Im Mietpreis nicht enthalten:

Transportkosten für An- und Rücklieferung

Endreinigung der Mietgegenstände

 

8. Rückgabe

 

Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache in einen mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagessatzes von 180€ Netto zu.

 

9. Stornierungsgebühren

 

Wird eine Reservierung durch den Besteller storniert, so gilt folgende Stornogebühr:

– 14. bis zum 29. Tag, Berechnung einer Gebühr von 30% des vereinbarten Mietpreises

– 13. bis zum 08. Tag, Berechnung einer Gebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises

– 07. bis einen Tag, Berechnung einer Gebühr von 100% des vereinbarten Mietpreises

 

Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen.

 

10. Sonderbestimmungen für beigestelltes Bedienungspersonal

 

Erwartet der Mieter vom Vermieter auch die Bereitstellung von Bedienungspersonal für den Mietgegenstand, so ist das schriftlich zu vereinbaren. Die bereitgestellten Personen werden zu Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Mieters.

 

11. Änderungen

 

Änderungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen, nicht ausdrücklich befugter Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeiten einzelne Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Gerichtstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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